Digital. Einfach. Ohne App.

Zeiterfassung per Klick – direkt im Browser
Alle Zeiten sauber erfasst & automatisch ausgewertet
Monatsberichte entstehen automatisch – kein Excel nötig
Arbeitszeiten erfassen – Effizient & Digital
Eigener Zugang: Jeder Mitarbeiter erhält einen persönlichen VetTime-Zugang.
Flexible Erfassung: Arbeitszeiten einfach per Ein- und Ausstempeln oder nachträglicher manueller Eingabe dokumentieren.
Automatische Berechnung: Zuschläge, Pausen und Bereitschaftszeiten werden automatisch berechnet.
Transparenz für Mitarbeiter: Persönlicher Wochenüberblick und aktueller Stundenstand.
Motivierende Fortschrittsanzeige: Übersicht zum aktuellen Fortschritt für die regelmäßige Nutzung.
Optional: Standortbestätigung: Beim Stempeln kann der Arbeitsort bestätigt werden.
Monatsberichte & Excel Exports
Als Praxisleitung profitieren Sie von umfassenden Funktionen zur Steuerung und Analyse der erfassten Arbeitszeiten:
Zentrale Übersicht: Alle Mitarbeiterzeiten und -aktivitäten auf einen Blick einsehen und verwalten.
Monatsberichte prüfen & freigeben: Automatisch generierte Monatsberichte des Teams jederzeit einsehen und digital genehmigen.
Intelligente Markierungen: Auffällig lange Arbeitstage werden automatisch markiert für eine schnelle Übersicht.
Detaillierte Exporte:
Monatsbericht (Excel): Für die interne Prüfung und Archivierung aller relevanten Arbeitszeitdaten.
Zuschlagsberechnung (Excel): Speziell aufbereitet für Ihr Steuerbüro, inklusive aller relevanten Zuschlagsdaten – spart Zeit und vermeidet Fehler bei der Lohnabrechnung.
Gesetzeskonformität: Jederzeit gesetzeskonforme Dokumentation aller Arbeitszeiten sicherstellen und als Grundlage für Abrechnung und Stundenkonten nutzen.
Langfristige Datenhaltung: Alle erfassten Daten bleiben gespeichert und sind jederzeit nachvollziehbar.
Wofür?
Tierarztpraxen müssen wie alle anderen Arbeitgeber in Deutschland die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter gesetzlich erfassen.
Der Hintergrund ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr 2022, das auf einer Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) basiert. Demnach sind Arbeitgeber verpflichtet, ein systematisches System zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit einzuführen.
Dies dient dem Arbeitnehmerschutz, um die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausen sicherzustellen und auch den Mindestlohn zu gewährleisten. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder.
Kurz gesagt: Es geht darum, dass die Gesundheit der Mitarbeiter geschützt wird und die Arbeitsbedingungen transparent und fair sind – und das ist auch für Tierarztpraxen Pflicht.